Absagebedingungen

WENN SIE EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KÖNNEN…
…geben sie uns bitte rechtzeitig bescheid- spätestens jedoch  12h vor dem vereinbarten termin.
da ich ihren termin speziell für sie freihalte, bitte ich um ihr verständnis, dass ich danach 50% des betrages in rechnung stelle.